Auf der Suche nach Dellen oder Beulen
Bei der Erstellung eines Schadengutachtens nimmt unser Sachverständiger gerne das Streifensegel zur Hand.
Denn wenn er dieses an das zu begutachtende Fahrzeug hält, spiegeln sich die Linien in der Fahrzeugkarosserie und bei einem ungleichmäßigen oder unharmonischen Verlauf, ist sofort klar,
hier ist eine Delle oder eben eine Beule im Fahrzeug vorhanden.
siehe Bild:
links das Dellensegel
rechts die Fahrzeugtüre mit ungleichmäßigen Linienverlauf
Falls Sie Fragen zu Gutachten haben, sprechen Sie uns an.
Einsatz von Licht im Straßenverkehr
In der jetzigen Jahreszeit ist die Sicht auf unseren Straßen oft schon durch Regen, Schnee, Dunkelheit oder Nebel stark eingeschränkt.
Zu wissen, welches Licht man in welcher Situation oder Wetter einschalten sollte, ist extrem wichtig.
Eine Übersicht über die verschiedenen Lichter und deren Verwendung im Fahrzeug, finden Sie hier links in der Übersicht.
Bei Fragen sprechen Sie uns oder Ihre Werkstatt gerne an.
Ab Oktober 2024 ist das Alpine-Symbol Pflicht bei Winter- oder Allwetterreifen. Wer dann noch Reifen mit M+S-Kennzeichnung fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Bevor es zu einem Unfall kommt, fragen Sie Ihren Gutachter oder Sachverständiger in der Nähe gerne um Rat, denn es gibt neue Regeln für Winterreifen ab Oktober 2024, dann dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke in der Mitte) verwendet werden. Reifen mit dem herkömmlichen M+S-Zeichen genügen dann nicht mehr. Obwohl diese Reifen seit einiger Zeit bereits schon nicht mehr im Handel angeboten werden, können sie noch auf manchen Fahrzeugen montiert sein. Die Übergangfrist für Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, die bis zum 21. Dezember 2017 hergestellt worden sind, läuft am 30. September 2024 aus. Wer dennoch ab Oktober 2024 mit Reifen unterwegs ist, die nur mit M+S (M+S steht für Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind es 80 Euro sowie ein Punkt, bei einer Gefährdung 100 Euro sowie ein Punkt (Stand April 2024).
Foto: ADAC/Wolfgang Grube
KFZ SACHVERSTÄNDIGENBÜRO VOM STEIN
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